Referent:
Prof.Dr.DDr.h.c. Burkhard Hess
Direktor des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law
In der Regel führen wir jährlich fünf Veranstaltungen durch, die von anerkannten Referenten gehalten werden und grundsätzliche wie aktuelle Themen aus allen großen Rechtsgebieten behandeln. Dabei achten wir darauf, uns nicht nur auf den rein fachlichen Diskurs zu beschränken und widmen mindestens eine dieser Veranstaltungen einem allgemeinen gesellschaftlichen oder kulturellen Thema. Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit zur Diskussion, die in der Regel beim inoffiziellen Teil des Abends mit Umtrunk und Büffet fortgeführt wird.
2022
(Veranstaltung zusammen mit dem OLG Köln, dem Deutschen Juristentag und dem Fraunhofer FKIE)
Referent:
Bundesminister Dr. Marco Buschmann
Referent:
Prof. Dr. Dr. h.c. Stephan Hobe, LL.M. (McGill)
Universität zu Köln
Referentin:
Prof. Dr. Astrid Stadler
Universität Konstanz
Referent/-in:
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.
Hier finden Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung der Kölner Juristischen Gesellschaft vom 20.4.2022 in der Universität zu Köln
Referent:
Prof. Dr. Stephan Lorenz
Ludwig-Maximilians-Universität München
2021
Referent:
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Licence en droit privé (Montpellier)
Universität Heidelberg
Referent:
Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)
Universität Bonn
2019
Referent:
Prof. Dr. iur. Hans-Peter Haferkamp
Universität zu Köln
Referent:
Prof. Dr. Horst Dreier
Universität Würzburg
Zu den gängigen Urteilen über die Weimarer Reichsverfassung zählt unter Historikern wie Juristen seit langem,
dass die Grundrechte dort nur den Status unverbindlicher Programmsätze gehabt hätten. Eine
Verfassungsgerichtsbarkeit habe es überhaupt nicht gegeben. Der Vortrag unterzieht beide zählebigen Legenden
einer durchgreifenden Kritik.
(...)
Referent:
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer
Universität zu Köln
Der Vortrag erläutert den juristischen Hintergrund des in der Tagespresse populär gewordenen juristischen Kampfes gegen „Fake News“ und „Hatespeech“. Thematisiert wird dabei insbesondere das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Am Beispiel dieser Regelung wird erörtert, wie das Recht gegen desorientierende und verletzende Äußerungen vorgeht und dabei insbesondere die schwierige Aufgabe der Wahrheitssuche zu begleiten hat.
(...)
Referent:
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz
Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union
Das Grundgesetz hat es vermocht, Grundlage und Legitimation für eine Entwicklung zu schaffen, die in der Verfassungsvergleichung ihresgleichen sucht: Einen Verfassungspatriotismus, der es den Deutschen ermöglicht, mit Stolz auf ihr 1949 gegründetes Gemeinwesen zu blicken. Doch was ist das Erfolgsrezept des Grundgesetzes? Was ist sein Gehalt, der es ermöglicht, mit Zuversicht den Herausforderungen der Zukunft entgegen zu treten? Im Verfassungsleben gibt es keine magische Formel, deren bloße Wiederholung Erfolg verspricht. Vielmehr ist es, wie in andern Bereichen des Politischen auch, die Suche nach dem goldenen Schnitt, nach der Zuordnung von Wesensmerkmalen in einer Weise, die Gesellschaft und Staat zu einen vermag.(...)
Referentin:
Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. (Mich)
Universität Göttingen
Das deutsche Parlament hat im Sommer 2017 das Ehemündigkeitsalter heraufgesetzt und diese Regelung mit einem praktisch weltweiten Geltungsanspruch versehen. Deutsche Gerichte werden damit aber insbesondere dann vor Probleme gestellt werden, wenn sie die deutschen Vorschriften auf die nach einem anderen europäischen Recht oder die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger anzuwenden haben. Dabei werfen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen vergleichbarer Konstellationen und die „Rückwirkung“ des Gesetzes ebenso wie die Vereinbarkeit mit dem nach Art. 6 GG gebotenen Eheschutz auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Dies hat zu einer Vorlage des BGH an das Bundesverfassungsgericht geführt. Der Vortrag wird die gesetzliche Lage unter den Aspekten des Kindes- und des Eheschutzes, der Gleichbehandlung und der europarechtlichen Freizügigkeit erörtern und damit die möglichen Argumente für und gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beleuchten.(...)
Referent:
Prof. Dr. Christian Katzenmeier
Universität zu Köln